Überprüfung/Wartung von Brandabschlüssen
geregelt in:
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Art.15:Brandschutz, Bayerische Bauordnung
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§ 14: Brandschutz, MBO
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§ 4 Abs. 1,3 ArbStättV 2.3
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§ 2 Abs. 4 SPrüfV
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Wartungs- und Sicherheitsprüfung der Hersteller
Was passieren kann, wenn die regelmäßige
Wartung unterbleibt:
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Eigentümer haftet gegenüber Dritten für Schäden
aufgrund einer Funktionsstörung der
Brandschutztür in unbegrenzter Höhe aus dem
Gesichtspunkt der Verletzung einer
Verkehrssicherungspflicht.
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Die Gewährleistungspflicht ist ausgeschlossen,
soweit Mängel auf unzureichende Wartung
zurückzuführen sind (vgl. DIN 4102, Teil 18, Nr.
1.2)
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Die Baubehörde kann nach Feststellung einer in
ihrer Funktion gestörten Brandschutztür Ihnen
gegenüber Maßnahmen zur Gefahrenabwehr
ergreifen, die bis zur Nutzungsuntersagung reichen
können.
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Eine eingeschränkte Funktionsfähigkeit der
Brandschutzvorrichtungen kann zur Leistungs-
freiheit des Feuerversicherers führen
(§ 7 Ziff. 1.a AFB 87).
Leistungsumfang
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Abschlüssen ohne Feststellanlagen
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Prüfung und Warten der Türbänder, Schlösser,
Schließanlage
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allgemeine Sichtkontrolle & Kennzeichnung
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Funktionskontrolle und Wartungsarbeiten
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Erstellung eines Sammelberichtes über alle
geprüften Türen
Der Leistungserbringung werden grundsätzlich die DIBT
bzw. DIN 14677 zu Grunde gelegt, sowie die spezifischen
Wartungs- und Instandhaltungsangaben des Herstellers.
Damit ist eine zulassungskonforme Reparatur der Türen
sofern möglich, realisierbar.