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W Wartungsvertrag (Muster) (PDF)
Brandschutz Türprüfung & Wartung
SUD S
Überprüfung/Wartung von Brandabschlüssen geregelt in: Art.15:Brandschutz, Bayerische Bauordnung § 14: Brandschutz, MBO § 4 Abs. 1,3 ArbStättV 2.3 § 2 Abs. 4 SPrüfV Wartungs- und Sicherheitsprüfung der Hersteller Was passieren kann, wenn die regelmäßige Wartung unterbleibt: - Eigentümer haftet gegenüber Dritten für Schäden aufgrund einer Funktionsstörung der Brandschutztür in unbegrenzter Höhe aus dem Gesichtspunkt der Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht. - Die Gewährleistungspflicht ist ausgeschlossen, soweit Mängel auf unzureichende Wartung zurückzuführen sind (vgl. DIN 4102, Teil 18, Nr. 1.2) - Die Baubehörde kann nach Feststellung einer in ihrer Funktion gestörten Brandschutztür Ihnen gegenüber Maßnahmen zur Gefahrenabwehr ergreifen, die bis zur Nutzungsuntersagung reichen können. - Eine eingeschränkte Funktionsfähigkeit der Brandschutzvorrichtungen kann zur Leistungsfreiheit des Feuerversicherers führen (§ 7 Ziff. 1.a AFB 87). Leistungsumfang Abschlüssen ohne Feststellanlagen Prüfung und Warten der Türbänder, Schlösser, Schließanlage allgemeine Sichtkontrolle & Kennzeichnung Funktionskontrolle und Wartungsarbeiten Erstellung eines Sammelberichtes über alle geprüften Türen Der Leistungserbringung werden grundsätzlich die DIBT bzw. DIN 14677 zu Grunde gelegt, sowie die spezifischen Wartungs- und Instandhaltungsangaben des Herstellers. Damit ist eine zulassungskonforme Reparatur der Türen sofern möglich, realisierbar.
Überprüfung/Wartung von Brandabschlüssen geregelt in: Art.15:Brandschutz, Bayerische Bauordnung § 14: Brandschutz, MBO § 4 Abs. 1,3 ArbStättV 2.3 § 2 Abs. 4 SPrüfV Wartungs- und Sicherheitsprüfung der Hersteller Was passieren kann, wenn die regelmäßige Wartung unterbleibt: - Eigentümer haftet gegenüber Dritten für Schäden aufgrund einer Funktionsstörung der Brandschutztür in unbegrenzter Höhe aus dem Gesichtspunkt der Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht. - Die Gewährleistungspflicht ist ausgeschlossen, soweit Mängel auf unzureichende Wartung zurückzuführen sind (vgl. DIN 4102, Teil 18, Nr. 1.2) - Die Baubehörde kann nach Feststellung einer in ihrer Funktion gestörten Brandschutztür Ihnen gegenüber Maßnahmen zur Gefahrenabwehr ergreifen, die bis zur Nutzungsuntersagung reichen können. - Eine eingeschränkte Funktionsfähigkeit der Brandschutzvorrichtungen kann zur Leistungs- freiheit des Feuerversicherers führen (§ 7 Ziff. 1.a AFB 87). Leistungsumfang Abschlüssen ohne Feststellanlagen Prüfung und Warten der Türbänder, Schlösser, Schließanlage allgemeine Sichtkontrolle & Kennzeichnung Funktionskontrolle und Wartungsarbeiten Erstellung eines Sammelberichtes über alle geprüften Türen Der Leistungserbringung werden grundsätzlich die DIBT bzw. DIN 14677 zu Grunde gelegt, sowie die spezifischen Wartungs- und Instandhaltungsangaben des Herstellers. Damit ist eine zulassungskonforme Reparatur der Türen sofern möglich, realisierbar.
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